Für 60 Minuten Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz berechne ich jeweils 90,- €.
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende.
Die Rechnung kann bequem innerhalb von 14 Tagen beglichen werden.
Ratenzahlungen sind jederzeit problemlos möglich. Sprechen Sie mich gern darauf an!
Da thera nova eine psychotherapeutische Praxis nach dem Heilpraktikergesetz ist, wird meine Behandlung in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Dies hat einige Vorteile für Sie, welche ich Ihnen im Folgenden vorstelle:
Vorteile für Selbstzahler:
Keine Wartezeiten
Wer einen Therapieplatz sucht, der von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, muss sich leider auf sehr lange Wartezeiten einstellen. Dabei benötigen Sie als Patient in Krisensituationen selbstverständlich sofort Hilfe – und nicht erst in einigen Monaten!
Als Selbstzahler hingegen haben Sie die Möglichkeit, kurzfristig und ohne bürokratische Hürden einen Termin zu bekommen. Sie können sofort mit Ihrer Therapie starten! Mehrwöchige Antragspausen bis zur Bewilligung der Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse entfallen.
Keine Vorschriften
Als Selbstzahler sind Sie vollkommen frei in Ihren Entscheidungen und bekommen eine individuelle und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Therapie. Sie sind nicht an die drei Richtlinienverfahren gebunden, welche die Krankenkassen vorschreiben (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologie). Sie können das Verfahren nutzen, das am besten zu Ihrem Anliegen passt und das Ihnen am besten hilft. Die neuesten Entwicklungen psychotherapeutischer Ansätze finden bei den Krankenkassen im Rahmen der Kostenübernahme keine Berücksichtigung.
Diskretion und Datenschutz
Sie genießen absolute Diskretion gegenüber Dritten. Wenn Sie als Selbstzahler eine Therapie beginnen, entfällt die Beantragung der Kostenübernahme und somit eine Befunderstellung für die Krankenkasse. Für eine Kostenübernahme fordern die Krankenkassen einen psychopathologischen Befund mit der genauen Angabe der jeweiligen psychischen Erkrankung(en). Dadurch, dass meinerseits keine Daten an offizielle Stellen und Krankenkassen weitergegeben werden, entfallen für Sie Nachteile beim Abschluss von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch die Gefahr, dass Ihnen eine Verbeamtung aufgrund einer offiziellen psychischen Erkrankung verwehrt wird, entfällt für Sie als Selbstzahler.
Steuerlich absetzbar
Therapiekosten, die nicht von Krankenkassen übernommen werden, gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“. Diese sind, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, in der Regel von der Steuer absetzbar. Auch Ihre Fahrten in meine Praxis können Sie steuerlich geltend machen: bei der Anfahrt mit dem PKW mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer und bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit dem tatsächlichen Fahrtpreis.
Flexible Programme
Sowohl die Länge als auch die Häufigkeit Ihrer Sitzungen können Sie als Selbstzahler frei festlegen. Eine Bindung an die klassischen 50 Minuten pro Sitzung entfällt ebenso wie die Bindung an eine bestimmte Mindest- oder Höchststundenzahl gemäß der Richtlinien zur Durchführung von Psychotherapie.
In manchen Fällen übernehmen private Krankenkassen die Kosten meiner Behandlung. Sprechen Sie diese Option gern im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab!